Allgemeines zur Dämmung
Bei der Dämmung von Gebäuden ist neben der Schalldämmung vor allem die Wärmedämmung von großer Bedeutung, um das Raumklima zu erhalten und den gesetzlichen Vorgaben zu genügen.
Gesetzliche Neuerungen
Neben der Energieeinsparverordnung gilt seit Januar 2009 zusätzlich das neue Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, das verstärkt die Reduzierung von Betriebsenergie für Heiz- und Klimageräte in Gebäuden sowie deren teilweise Deckung durch Erneuerbare Energien fordert. Alternativ steht es Bauherren und Eigentümern offen die Energieeffizienz ihrer Gebäude durch eine ausreichende Wärmedämmung zu erhöhen.
Dämmung für jede Jahreszeit
Die Wärmedämmung eines Gebäudes sorgt über das gesamte Jahr für ein besseres Raumklima. Während es im Sommer verhindert, dass die Wärme innerhalb der Außenwände nicht so leicht nach außen dringt, wird im Winter verhindert, dass die Wärme zu leicht nach innen dringen kann und somit die kühlere Luft länger erhalten bleibt. Es wird demnach nicht nur der Energiebedarf während der Heizperiode reduziert, sondern auch der Bedarf an Betriebsenergie für Klimageräte im Sommer verringert.
Wanddämmung
Entsprechend Ihrer Begriffe verhält es sich mit der Konstruktion der Innen-, Außen- bzw. Kerndämmung.
Bei der Außendämmung wird der Außenwand eine weitere Dämmschicht vorgesetzt, so dass häufig eine kombinierte zweischalige Wand entsteht, die Statik, Schall- und Wärmeschutz miteinander verbindet. Bei modernen dreischaligen Wandkonstruktionen besteht die Fassade häufig aus einer Glas-Luft-Glas-Kombination, die als Kerndämmung bezeichnet wird.
Die Innendämmung wird verwendet, wenn nachträglich Fachwerkhäuser oder ähnliche Bauten, deren Außenfassade erhalten bleiben soll, gedämmt werden. Die Problematik besteht hier in der Verlagerung des Taupunktes nach innen, wodurch die Gefahr von Feuchtigkeitsbildung entsteht. Auch müssen so genannte Wärmebrücken, die zwischen Kontaktstellen der Außenwände mit Innenwänden und Geschossdecken sowie an Tür- und Fensternischen entstehen, vollständig weggedämmt werden. Weiterer Nachteil ist der Raumverlust bei der Verkleinerung der Räume durch die Dämmschicht. Als Vorteil gilt hingegen, dass die Außenwände durch die innere Isolierung nicht mit aufgeheizt werden brauchen, dass die Durchführung der Arbeiten witterungsunabhängig und meist auch in Eigenleistung erfolgen kann.
Kellerdämmung
Die Dämmung des Kellers sollte entsprechend der späteren Nutzungswünsche geplant werden. In allen Fällen ist eine Dämmung der Kellerdecke zu empfehlen, allerdings absolut notwendig, wenn die darunterliegenden Kellerräume nicht beheizt werden sollen. So kann der kühle Kellerbereich vom wärmeren Wohnraum im Erdgeschoss getrennt und selbst der Fußboden der darüber liegenden Räume warm gehalten werden.
Ist die beheizte Nutzung der Kellerräume geplant, dann sollten zusätzlich der Kellerboden sowie die Kellerwände gedämmt werden.
Fußbodendämmung
Der Fußboden im Erdgeschoss gilt ebenfalls zu jenen Stellen im Haus, die einen großen Wärmeverlust zulassen. Liegt ein Keller darunter, so sollte dessen Decke bereits ausreichend gedämmt sein. Grenzt die Bodenplatte direkt an das Erdreich ist bei der Planung eine Dämmschicht an dieser Stelle zu berücksichtigen, vor allem, wenn eine flächendeckende Fußbodenheizung eingebaut werden soll, um deren Wärme im Haus zu speichern und nicht zum Großteil an das Erdreich abzugeben.
Nachrüstpflicht im Dachbereich
Laut Energieeinsparverordnung muss das oberste Geschoss eines Gebäudes ausreichend gedämmt sein, um Wärmeverlust nach oben zu vermeiden. Ist der Dachboden selbst nicht ausbaubar, so ist die Geschossdecke selbst zu dämmen. Alternativ kann die Dämmschicht auch auf die Balkenlage des Dachbodens aufgebracht werden.
